FÖRDERMITTEL

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KfW-Fördermittel im Neubau und Altbau

Geld sparen durch Zuschüsse

Wenn Sie staatliche Zuschüsse beim Hausbau oder für die Sanierung nutzen möchten, bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die größten Fördertöpfe. Vom Baukindergeld über barrierefreies Wohnen bis zum energieeffizienten Bauen – wir geben einen Überblick.

Das erfahren Sie in diesem Artikel:

  1. Fördermittel der KfW
  2. Baukindergeld
  3. KfW-Förderprogramm 153: Energieeffizient Bauen
  4. KfW-Förderprogramm 151/152: Energieeffizient Sanieren
  5. KfW-Förderprogramm 159: Altersgerecht Umbauen
  6. Welche weiteren Fördermöglichkeiten gibt es?

Fördermittel der KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurde nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet, um den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zu finanzieren – daher der Name. Heute ist sie die weltweit größte nationale Förderbank und drittgrößte Bank Deutschlands. Die Bundesrepublik haftet für alle Verbindlichkeiten und Kredite der KfW.

Bauherren und Modernisierer unterstützt die KfW durch niedrig verzinste Kredite und Investitionszuschüsse. Die verschiedenen Förderprogramme können auch miteinander kombiniert werden – allerdings nicht nach eigenem Belieben, sondern nach festen Vorgaben.

Schwerpunkte der KfW-Förderung

  • Förderung von Maßnahmen, die die Energieeffizienz von Gebäuden sowie die Nutzung erneuerbarer Energien verbessern.
  • Bezuschusst werden auch barrierereduzierende oder einbruchsichernde Umbauten von Wohnraum.
  • Seit September 2018 wird mit dem Baukindergeld auch die Schaffung von Wohnraum für Familien gefördert.

Wo kann ich die Zuschüsse beantragen?

Zuschüsse können direkt beim KfW-Zuschussportal beantragt und online gestellt werden. Wichtig: Der Antrag muss der KfW vor Beginn der Arbeiten vorliegen. Sie erfahren anschließend sofort, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist und wie hoch der Zuschuss ist. Außerdem erhalten Sie direkt Ihre Förderzusage.

Anders sieht es bei den Krediten auf Mitteln der KfW-Programme aus. Diese gibt es nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Baufinanzierer. Den Antrag leitet die Bank an die KfW Weiter, die ihn dann prüfen.

Die KfW-Fördermittel im Überblick

Baukindergeld

Foto: Luxhaus

Das Fördergeld soll Familien unterstützen, die ein eigenes Haus oder eine Wohnung erwerben – ähnlich wie die Eigenheimzulage, die es bis 2005 gab. Es ist ein staatlicher Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen.

Wenn Sie förderberechtigt sind, erhalten Sie pro Kind und Jahr einen Zuschuss von 1.200 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren. Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern bekommt im Lauf von zehn Jahren 24.000 Euro.

Sonderfall: In Bayern gilt das „Baukindergeld Plus“. Hier erhalten Sie noch mehr Geld vom Staat. Weitere Informationen: www.baukindergeld.bayern.de

Das Baukindergeld wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 gezahlt und soll bis spätestens Ende 2020 auslaufen. Lassen Sie sich allerdings nicht zu lange Zeit mit der Beantragung – das Interesse am Baukindergeld ist sehr groß und die Fördertöpfe begrenzt!

Weitere Informationen:

Wichtig

Für Familien, die zwischen dem 01.01.2018 und 17.09.2018 einen Kaufvertrag unterschrieben oder eine Baugenehmigung erhalten haben und eingezogen sind, ist Eile geboten. Um sich das Baukindergeld zu sichern, muss es bis zum 31.12.2018 rückwirkendbeantragt werden.

KfW-Förderprogramm 153: Energieeffizient Bauen

Foto: epr/Viessmann

Ein Förderprogramm für Neubauprojekte. Wer energieeffizient baut, spart Heizkosten. Allerdings ist ein Effizienzhaus oft teurer als ein gewöhnlicher Neubau. Zum Glück greift der Staat mit Fördermitteln unter die Arme.

Das KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ soll den Bau oder Kauf von Wohngebäuden mit einem hohen energetischen Standard fördern. Förderberechtigte erhalten einen niedrigverzinsten Kredit (bis maximal 100.000 Euro). Die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung sind förderfähig. Bei Nachweis des erreichten KfW-Effizienzhaus-Niveaus wird zusätzlich ein Tilgungszuschuss (maximal 15.000 Euro) gewährt.

KfW-Mittel aus dem Programm gibt es ausschließlich für die drei höchsten Effizienzhaus-Standards:

  • KfW 40 plus
  • KfW 40
  • KfW 55

» Weitere Informationen auf der Website der KfW: Energieeffizient Bauen - Kredit

Die Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die Förderprogramme der KfW basieren auf den Vorgaben der EnEV. Sie legt fest:

  • welche energetischen Anforderungen an das Gebäude gestellt werden. Daraus ergibt sich der Wärmedämmstandard des Gebäudes.
  • welche erneuerbare Energien genutzt werden, beispielsweise bei der Heizungs- und Klimatechnik.

Der KfW-Effizienzhaus-Standard
Der Mindeststandard ist das (nicht förderfähige) KfW-Effizienzhaus 100. Es dient als rechnerische Basis für die Förderabstufungen im KfW-Programm. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto geringer ist der Energiebedarf - und umso höher die mögliche Förderung.

Das Förderprogramm ist kombinierbar mit dem KfW-Zuschuss „Baubegleitung“ (431). Die KfW übernimmt 50% (maximal 4.000 Euro) der Kosten für die Planung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz.

KfW-Förderprogramm 151/152: Energieeffizient Sanieren

Foto: djd/Puren

Angesprochen sind alle Eigenheimbesitzer, die ihr Haus energetisch sanieren möchten. Auch die Sanierung von Baudenkmalen ist förderfähig.

Förderberechtigte erhalten einen niedrigverzinsten Kredit (bis maximal 100.000 Euro bei Komplettsanierungen; bis 50.000 Euro bei Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpaketen) sowie einen Tilgungszuschuss.

» Weitere InformationenEnergieeffizient Sanieren – Kredit (1515/152)

Sie können außerdem Zuschüsse für einzelne energetische Maßnahmen beantragen oder miteinander kombinieren. Die KfW vergibt Zuschüsse bis zu 30.000 Euro je Wohnung, beispielsweise für:

  • den Austausch, die Erneuerung oder Optimierung ineffizienter Heizungsanlagen durch effizientere Anlagen
  • die Erneuerung oder den Einbau einer Lüftungsanlage
  • die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
  • die Erneuerung der Fenster und Außentüren

» Weitere Informationen: Energieeffizient Sanieren-Investitionszuschuss“ (430).

Eine Voraussetzung für die Förderung Ihres Projekts ist, einen Experten für Energieeffizienz zu engagieren. Er erstellt einen Sanierungsfahrplan und gibt wichtige Tipps. Er berät sie auch, welche Förderprogramme für Sie am geeignetsten sind. Die Kosten sind förderfähig über den KfW-Zuschuss „Baubegleitung“ (431) mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro.

» Das Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren" können Sie kombinieren mit dem Energieeffizient Sanieren-Ergänzungskredit (167) oder mit dem „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ (159)

Ergänzende Förderprogramme

Parallel zu den KfW-Krediten bietet auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Förderprogramme für Bauherren oder Modernisierer an. Schwerpunkt sind Fördergelder für energieeffiziente Heizungsanlagen.

KfW-Förderprogramm 159: Altersgerecht Umbauen

Foto: Lifta

Das Förderprogramm richtet sich an alle, die Ihr Eigenheim altersgerecht und barrierereduzierend und altersgerecht umbauen möchten oder den Einbruchschutz verbessern möchten. Gefördert werden größere Projekte, wie der Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“, aber auch Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung.

Die KfW vergibt für diese Bauvorhaben niedrigverzinste Kredite (bis maximal 50.000 Euro je Wohnung). Alternativ können Sie einen Zuschuss für Barrierereduzierung oder Einbruchschutz beantragen:

  • KfW-Zuschuss „Barrierereduzierung“ (455-B). Darunter fallen beispielsweise der altersgerechte Badumbau, die Umgestaltung von Treppen oder der Schwellenabbau im Innenausbau. Sie können auch verschiedene Maßnahmen miteinander kombinieren. Je Wohnung erhalten Sie bis zu 6.250 Euro Zuschuss. 
    » Direktlink zum Zuschuss „Barrierereduzierung“ (455-B)
  • KfW-Zuschuss „Einbruchschutz“ (455-E). Die KfW fördert u.a. den Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungseingangstüren oder Garagentoren sowie von Einbruchsmeldeanlagen und Türspionen.
    » Direktlink zum Zuschuss „Einbruchschutz“ (455-E)

Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben starten! Es werden nur Vorhaben gefördert, die bei Antragstellung noch nicht begonnen wurden.

Weitere Informationen: