KfW-Fördermittel im Neubau und Altbau
Fördermittel der KfW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurde nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet, um den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zu finanzieren – daher der Name. Heute ist sie die weltweit größte nationale Förderbank und drittgrößte Bank Deutschlands. Die Bundesrepublik haftet für alle Verbindlichkeiten und Kredite der KfW.
Bauherren und Modernisierer unterstützt die KfW durch niedrig verzinste Kredite und Investitionszuschüsse. Die verschiedenen Förderprogramme können auch miteinander kombiniert werden – allerdings nicht nach eigenem Belieben, sondern nach festen Vorgaben.
Die KfW-Fördermittel im Überblick
Baukindergeld
Das Fördergeld soll Familien unterstützen, die ein eigenes Haus oder eine Wohnung erwerben – ähnlich wie die Eigenheimzulage, die es bis 2005 gab. Es ist ein staatlicher Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen.
Wenn Sie förderberechtigt sind, erhalten Sie pro Kind und Jahr einen Zuschuss von 1.200 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren. Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern bekommt im Lauf von zehn Jahren 24.000 Euro.
Sonderfall: In Bayern gilt das „Baukindergeld Plus“. Hier erhalten Sie noch mehr Geld vom Staat. Weitere Informationen: www.baukindergeld.bayern.de
Das Baukindergeld wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 gezahlt und soll bis spätestens Ende 2020 auslaufen. Lassen Sie sich allerdings nicht zu lange Zeit mit der Beantragung – das Interesse am Baukindergeld ist sehr groß und die Fördertöpfe begrenzt!
Weitere Informationen:
- Baukindergeld 2018: So viel Geld bekommen Sie vom Staat
- Direktlink zur KfW: Baukindergeld (Zuschuss 424)
KfW-Förderprogramm 153: Energieeffizient Bauen
Ein Förderprogramm für Neubauprojekte. Wer energieeffizient baut, spart Heizkosten. Allerdings ist ein Effizienzhaus oft teurer als ein gewöhnlicher Neubau. Zum Glück greift der Staat mit Fördermitteln unter die Arme.
Das KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ soll den Bau oder Kauf von Wohngebäuden mit einem hohen energetischen Standard fördern. Förderberechtigte erhalten einen niedrigverzinsten Kredit (bis maximal 100.000 Euro). Die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung sind förderfähig. Bei Nachweis des erreichten KfW-Effizienzhaus-Niveaus wird zusätzlich ein Tilgungszuschuss (maximal 15.000 Euro) gewährt.
KfW-Mittel aus dem Programm gibt es ausschließlich für die drei höchsten Effizienzhaus-Standards:
- KfW 40 plus
- KfW 40
- KfW 55
» Weitere Informationen auf der Website der KfW: Energieeffizient Bauen - Kredit
KfW-Förderprogramm 151/152: Energieeffizient Sanieren
Angesprochen sind alle Eigenheimbesitzer, die ihr Haus energetisch sanieren möchten. Auch die Sanierung von Baudenkmalen ist förderfähig.
Förderberechtigte erhalten einen niedrigverzinsten Kredit (bis maximal 100.000 Euro bei Komplettsanierungen; bis 50.000 Euro bei Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpaketen) sowie einen Tilgungszuschuss.
» Weitere Informationen: Energieeffizient Sanieren – Kredit (1515/152)
Sie können außerdem Zuschüsse für einzelne energetische Maßnahmen beantragen oder miteinander kombinieren. Die KfW vergibt Zuschüsse bis zu 30.000 Euro je Wohnung, beispielsweise für:
- den Austausch, die Erneuerung oder Optimierung ineffizienter Heizungsanlagen durch effizientere Anlagen
- die Erneuerung oder den Einbau einer Lüftungsanlage
- die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
- die Erneuerung der Fenster und Außentüren
» Weitere Informationen: „Energieeffizient Sanieren-Investitionszuschuss“ (430).
Eine Voraussetzung für die Förderung Ihres Projekts ist, einen Experten für Energieeffizienz zu engagieren. Er erstellt einen Sanierungsfahrplan und gibt wichtige Tipps. Er berät sie auch, welche Förderprogramme für Sie am geeignetsten sind. Die Kosten sind förderfähig über den KfW-Zuschuss „Baubegleitung“ (431) mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro.
» Das Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren" können Sie kombinieren mit dem Energieeffizient Sanieren-Ergänzungskredit (167) oder mit dem „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ (159)
KfW-Förderprogramm 159: Altersgerecht Umbauen
Das Förderprogramm richtet sich an alle, die Ihr Eigenheim altersgerecht und barrierereduzierend und altersgerecht umbauen möchten oder den Einbruchschutz verbessern möchten. Gefördert werden größere Projekte, wie der Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“, aber auch Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung.
Die KfW vergibt für diese Bauvorhaben niedrigverzinste Kredite (bis maximal 50.000 Euro je Wohnung). Alternativ können Sie einen Zuschuss für Barrierereduzierung oder Einbruchschutz beantragen:
- KfW-Zuschuss „Barrierereduzierung“ (455-B). Darunter fallen beispielsweise der altersgerechte Badumbau, die Umgestaltung von Treppen oder der Schwellenabbau im Innenausbau. Sie können auch verschiedene Maßnahmen miteinander kombinieren. Je Wohnung erhalten Sie bis zu 6.250 Euro Zuschuss.
» Direktlink zum Zuschuss „Barrierereduzierung“ (455-B) - KfW-Zuschuss „Einbruchschutz“ (455-E). Die KfW fördert u.a. den Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungseingangstüren oder Garagentoren sowie von Einbruchsmeldeanlagen und Türspionen.
» Direktlink zum Zuschuss „Einbruchschutz“ (455-E)
Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben starten! Es werden nur Vorhaben gefördert, die bei Antragstellung noch nicht begonnen wurden.
Weitere Informationen:
- Neue Zuschüsse für barrierefreies Wohnen und Einbruchschutz
- Direktlink zum Förderprogramm der KfW: Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)