BAUKINDERGELD

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Baukindergeld 2018

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WAS IST BAUKINDERGELD?

Das Baukindergeld 2018 ist eine Eigenheimzulage für Familien, die in den Jahren 2018 - 2020 ein Haus kaufen oder bauen.  Diese
bekommen eine staatliche Förderung, die nicht zurück gezahlt werden muss. Mit dem Baukindergeld hat die Regierung eine Möglichkeit
für die Wohneigentumsförderung geschaffen. Dadurch sollen vor allem junge Familien mit mittlerem Einkommen unterstützt werden.

WER BEKOMMT DAS BAUKINDERGELD?

Das Baukindergeld soll Familien den Erwerb eines Eigenheims erleichtern. Wichtigste Voraussetzung ist, dass zumindest ein Kind mit im
Haushalt der Familie oder Alleinerziehenden lebt, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Außerdem gibt es Höchstgrenzen beim Einkommen. Das zu versteuernde Jahres-Haushaltseinkommen darf 75.000 € nicht überschreiten,
pro Kind gibt es ein Freibetrag von jeweils 15.000 €. Bei Familien mit einem Kind liegt das maximale Haushaltseinkommen folglich bei
90.000 Euro jährlich, denn wenn dieses um den Freibetrag von 15.000 € minimiert wird, liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen
bei 75.000 € und überschreitet somit nicht die Höchstgrenze.

WIE VIEL BAUKINDERGELD GIBT ES?

Familien erhalten für jedes Kind über einen Zeitraum von 10 Jahren jeweils 1.200 Euro Baukindergeld, insgesamt also maximal 12.000 € pro Kind. Eine Familie mit drei Kindern kann somit also bis zu 36.000 € Zuschuss vom Staat erhalten.

Anzahl der Kinder Max. Haushaltseinkommen pro Jahr
Zuschuss pro Jahr Zuschuss gesamt in 10 Jahren
1 90.000 € 1.200 € 12.000 €
2 105.000 € 2.400 € 24.000 €
3 120.000 € 3.600 € 36.000 €
4 135.000 € 4.800 € 48.000 €


Gerade für potenzielle EIGENHEIMplus - Kunden ist das Baukindergeld eine attraktive Unterstützung, da sie in der Regel mit ihrem Jahreseinkommen antragsberechtigt sind.

WO KANN DAS BAUKINDERGELD BEANTRAGT WERDEN?

Für die Abwicklung der neuen staatlichen Förderung ist die KfW Bank zuständig. Seit dem 18. September 2018 kann das Baukindergeld dort beantragt werden - auch rückwirkend. Maßgebend ist der Erwerb oder die Erteilung der Baugenehmigung ab dem 1. Januar 2018.

WO KANN DAS BAUKINDERGELD BEANTRAGT WERDEN?

Der Antrag kann erst nach dem Einzug erfolgen und muss dann innerhalb von drei Monaten gestellt werden. Wenn Sie bereits vor dem 18. September eingezogen sind, muss das Baukindergeld bis zum 31. Dezember 2018 beantragt werden.

Das Baukindergeld kann vorerst nur bis 2020 beantragt werden.

Mehr Infos zur Möglichkeit der Beantragung des Baukindergelds im Rahmen des Programms KfW 424 finden Sie hier.

Zusammenfassung - Eckdaten zum Baukindergeld
  • Das Baukindergeld wird rückwirkend zum 1.1.2018 gewährt werden.
  • Laufzeit: 2018, 2019, 2020
  • Pro Kind und Jahr sollen 1.200 € für den Zeitraum von 10 Jahren gezahlt werden.
  • Einkommensgrenze: 75.000 € zu versteuerndes Jahres-Haushaltseinkommen; dazu kommt ein 15.000 € hoher Freibetrag pro Kind
  • Einschränkung: Gelten nur für den Ersterwerb eines Hauses und selbst genutzten Wohnraum.
  • Die Kinder müssen unter 18 Jahre sein und Zuhause wohnen.
  • Antragstellung bei der KfW-Förderbank

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